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Reiserecht

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Kontingentsvertrag (Allotment Agreement)

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Kontingentsvertrag bucht nicht der Gast selber, sondern ein Pauschalreiseveranstalter, ein sog. „Retailer“, bestimmte Zimmer, im Hinblick auf den „Weiterverkauf“:

Definition

  • Kontingentsvertrag   =   Verpflichtung des Gastwirts gegenüber dem Reiseveranstalter o.ä., während einer bestimmten Dauer, meistens für die Dauer einer Saison, eine bestimmte Anzahl Zimmer (Kontingent) zur Verfügung zu halten, ohne dass die Bucher / Nutzer bereits bekannt sind

Synonyme

  • Allotment Agreement (E)
  • Blockbuchung
  • Zuteilungsreservation

Grundlagen

  • Kontingentsvertrag (mit Innominats-Elementen) zwischen Leistungsträger und Reisebüro bzw. Tour Operator (TO)
    • Vertrag mit Reisebüro
      • entweder Agenturvertrag (OR 418a ff.)
      • oder Mäklervertrag (OR 412 ff.)
      • Regelung der Folgen von
        • Annullationen
        • No-Shows (Nichterscheinen eines vom Reisebüro gemeldeten Gastes)
        • etc.
    • Vertrag mit Tour Operator (TO)
      • Beherbergungs- und / oder Gastaufnahmevertrag, meist mit einem Zusatzvertrag
  • Vertrag zwischen Tour Operator (TO) bzw. Reisebüro und Reisekunden
    • Pauschalreisevertrag nach PRG 1
    • Voucher als Beweismittel über den erfolgten Vertragsabschluss

Abgrenzungen

  • Bewirtung
  • Beherbergung
  • Gastaufnahme
    • Kombination von Verpflegung und Beherbergung
    • Verköstigung ist beim Gastaufnahmevertrag nicht von untergeordneter Bedeutung, andernfalls würde ein Beherbergungsvertrag mit Zusatzleistung vorliegen
    • Gastaufnahmevertrag
  • Kontingentsvertrag
    • Buchung mehrerer Zimmer durch den Tour Operator (TO) bzw. das Reisebüro gegenüber dem Gastwirt
      • ohne Name des Reisenden
      • ohne individuelle Zimmer- bzw. Sitzplatzzuteilung
    • Spätere Individualisierung (Übergabe der Namensliste durch den Kontingentshalter an den Leistungsträger)
    • Siehe „Definition“ oben
  • Pauschalreisegesetz (PRG)
    • Werden nebst Unterkunft und / oder Verpflegung weitere touristische Leistungen (Ausflüge, Events, Transfer usw.) angeboten, sind die Regeln des Pauschalreisegesetzes (PRG) zu berücksichtigen
    • Pauschalreiserecht

Rechtsnatur

  • Allgemein
    • Vertrag (Innominatkontrakt)
    • Detailqualifikation umstritten (siehe nachfolgend)
  • Unechter Vertrag zugunsten Dritter
    • Definition
      • Unechter Vertrag zugunsten Dritter   =   Kombination von Buchung durch Kontingentsvertrag mit der Übergabe der Namensliste vom Kontingentshalter an den Leistungsträger, in aller Regel im Rahmen eines Pauschalreisearrangements nach PRG, wobei der nicht mitwirkende Gast der Begünstigte ist und die seinerseitige Anspruchsgrundlage der Pauschalreisevertrag mit dem Tour Operator (TO) bildet
    • Literatur
      • HUEGENIN CLAIRE / RUSCH ARNOLD F., Kommentar zu Gastaufnahme- und Freizeitverträge (Vorbemerkungen zu Art. 184 ff. OR), in: AMSTUTZ MARC / BREITSCHMID PETER / FURRER ANDREAS / GIRSBERGER DANIEL / HUGUENIN CLAIRE / MÜLLER-CHEN MARKUS / ROBERTO VITO / RUMO-JUNGO ALEXANDRA / SCHNYDER ANTON K. / TRÜEB HANS RUDOLF (Hrsg.), Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 2. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2012, N 3
      • BETTOJA LUCA, Der Gastaufnahmevertrag, Diss. Zürich 2000, S. 58 und 175
  • Vorvertrag
    • Definition
      • Hotelreservierungsvertrag als Vorvertrag   =   Abrede über die wesentlichen Punkte des Hauptvertrages, der im Zeitpunkt der Gastaufnahme resp. mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrages zwischen Gastwirt und Gast zustandekommt
    • Literatur
      • AMSTUTZ MARC / MORIN ARIANE / SCHLUEP WALTER R., Basler Kommentar, OR I, N 311 in Einl. vor OR 184 ff.
      • a.Mg. WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 135 f., Rz 472 f.

Verbreitung

  • Für das breite Publikation ohne Hintergrundinformationen nicht ohne weiteres erkennbar
  • Indizien für das Bestehen eines Kontingentsvertrags sind
    • die Werbung von Reisekonzernen für ein bestimmtes Hotel und dessen bestimmte Zimmer
    • die Partnerschaftsbekanntgabe durch das Hotel und / oder durch den Tour Operator (TO)
    • etc.

Elemente des Kontingentsvertrags

  • Leistungsträger (Hotel, Leistungsträger)
    • Reservierung von Einheiten (Kontingenten)
      • Hotelzimmer
      • Umfassende Gastaufnahmepakete
      • Sitzplätze
        • Sportstadien
        • Theater
        • Opernhaus
        • Sitzungszimmer
    • Bedingungen
      • Beschaffenheit
      • Ausstattung
      • Preise
      • Stornofristen
      • Stornokosten
    • Dauer
      • für einen bestimmten Zeitraum
  • Veranstalter (Tour Operator (TO))
    • Gegenleistung an den Leistungsträger
    • ggf. Stornozahlung
      • für den Teil des Kontingents, für den keine Namen gemeldet werden können
  • Zustellung der Namensliste durch den Kontingentshalter an Leistungsträger
    • Nach herrschender Ansicht (unechter Vertrag zugunsten eines Dritten) Entstehen des Gastaufnahmevertrages bzw. Beherbergungsvertrages zwischen Tour Operator (TO) und Leistungsträger
      • Vgl. auch „Rechtsnatur“ (umstritten)

Elemente des Pauschalreisevertrags

  • Pauschalreisevertrag bzw. Reisebestätigung
  • + Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
  • Hotel-Voucher (auch: Hotelgutschein)
    • Nachweis des vom Dritten (Reisebüro oder Tour Operator (TO)) für den Gast beim Kontingenthalter gebuchten Zimmers
    • Bei der Pauschalreisebuchung lässt sich das Voucher-System und die damit verbundenen Nachteile meistens nicht umgehen
      • Schlecht gelegenes Zimmer (Hinterhofsicht, Zimmer über Hotelvorfahrt, Küchenlüftung usw.), ev. mit oder ohne Wissen des TO
      • Fehlende Druckmöglichkeit für die Stellung eines Ersatzzimmers wegen Vorauszahlung an TO bzw. des TO an den Kontingenthalter

Literatur

  • WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 134 ff., Rz 469 ff.
  • KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 102 f.
  • BETTOJA LUCA, Der Gastaufnahmevertrag, Diss. Zürich 2000, S. 58 und 173 ff.
  • HUEGENIN CLAIRE / RUSCH ARNOLD F., Kommentar zu Gastaufnahme- und Freizeitverträge (Vorbemerkungen zu Art. 184 ff. OR), in: AMSTUTZ MARC / BREITSCHMID PETER / FURRER ANDREAS / GIRSBERGER DANIEL / HUGUENIN CLAIRE / MÜLLER-CHEN MARKUS / ROBERTO VITO / RUMO-JUNGO ALEXANDRA / SCHNYDER ANTON K. / TRÜEB HANS RUDOLF (Hrsg.), Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 2. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2012, N 3
  • AMSTUTZ MARC / MORIN ARIANE / SCHLUEP WALTER R., Basler Kommentar, OR I, N 311 in Einl. vor OR 184 ff.

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