LAWINFO

Reiserecht

QR Code

Reiseunfall-Versicherung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Insbesondere bei der Absicherung von Auslandaufenthalten gelangt die Reiseunfallversicherung als Einzelversicherung, als Teil einer Kombiversicherung oder als Zusatzdeckung innerhalb von Versicherungspaketen zum Einsatz:

Definition

  • Reiseunfall-Versicherung   =   Kapitalversicherung, die Kapitalzahlungen bei Invalidität oder Tod leistet

Grundlagen

  • VVG

Versichertes Risiko

  • Invalidität
  • Tod

Voraussetzung

  • Angetretene Reise

Beispiele

  • Einzelversicherung
  • Versicherungsteil einer Kombiversicherung
  • Zusatzdeckung innerhalb von Versicherungspaketen
  • Kreditkarte (Zusatzleistung von anerkannten Kreditkartenunternehmen)
    • Kostenlose, zusätzliche, betraglich limitierte Deckung bei Reiseunfällen, deren Transportmittel mit der konkreten Kreditkarte beglichen wurde

Deckung

  • Kapitalleistung in zum Voraus bestimmter Höhe

Beschränkungen

  • Deckungssumme, in der Regel in CHF

Bemerkungen

  • Siehe auch die „Hinweise“ unter „Einleitung

Literatur

  • WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 464 / Rz 1485
  • KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 187 (Allgemein); 175 + 189 (Annullationskostenversicherung); 163, 170 + 188 (Reisegepäckversicherung); 189 (Rückreisekostenversicherung)

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.