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Reiserecht

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Gepäck-Versicherungen

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spezialversicherer bieten mit unterschiedlicher Deckungshöhe und zu unterschiedlichen Prämien mehrere Varianten von Gepäckversicherungen an:

Definition

  • Gepäck-Versicherung   =   Versicherung, die die Gepäckverlustkosten oder den Gepäckschaden deckt

Grundlagen

  • VVG

Versichertes Risiko

  • Gepäckverlust
  • Gepäckbeschädigung

Voraussetzung

  • Angetretene Reise

Beispiele

  • Transportversicherung bei Flug- oder Schiffspassagen
  • Kreditkarte (Zusatzleistung von anerkannten Kreditkartenunternehmen)
    • Kostenlose, zusätzliche, betraglich limitierte Deckung bei Reiseunfällen, deren Transportmittel mit der konkreten Kreditkarte beglichen wurde

Deckung

  • Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung beim vertraglichen Transportunternehmen
    • Einbruchdiebstahl
    • Gepäckraub
    • Gepäckbeschädigung
  • ev. Allgefahrendeckung

Beschränkungen

  • Vide die jeweiligen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. Kreditkartenkonditionen

Bemerkungen

  • Anbieter
    • Hausratversicherer
    • Wertsachenversicherer
    • Reiseversicherer
  • Siehe auch die „Hinweise“ unter „Einleitung

Literatur

  • WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 467 f. / Rz 1496
  • KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 187 (Allgemein); 175 + 189 (Annullationskostenversicherung); 163, 170 + 188 (Reisegepäckversicherung); 189 (Rückreisekostenversicherung)

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