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Reiserecht

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Eventmanagement (MICE)

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Unter dem Oberbegriff „Eventmanagement“ werden alle Reiseaktivitäten für Unternehmenskunden zusammengefasst.

Der in der Meeting Industry-Praxis vielfach verwendete Kurzbegriff „MICE“ entstammt folgenden Teilbegriffen:

  • Meetings 
    • Organisation und Durchführung von Zusammenkünften und Sitzungen
  • Incentives
    • Organisation und Durchführung von Anreiz- und Belohnungsreisen
  • Conventions (auch: Congresses)
    • Organisation und Durchführung von Kongressen
  • Events
    • Organisation und Durchführung von Firmenkundenanlässen

Die MICE-Detailerläuterungen finden Sie unter:

An dieser Stelle dürfen einige (Stich-)Worte zur MICE-Industry nicht fehlen:

Travel Management Company (TMC) (auch: Business Travel Management Company (BTMC))

  • Unternehmensarten
    • Reisebüroketten oder Einzelreisebüros
    • Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
    • Event- und Veranstaltungsagenturen
    • Incentivespezialisten
    • Anbieter von digitalen Travel Management-Systemen
    • Anbieter von Reise-Abrechnungs-Systemen
  • Funktionen
    • TMC oder BTMC sind Unternehmen, die folgende Dienstleistungen erbringen:
      • Buchung und Organisation von Geschäftsreisen
      • Reisebuchung(en)
      • Abrechnungsprozesse
  • TMC-Prozesse
    • Vorbereitungsphase
    • Organisationsphase
    • Durchführungsphase
    • Nachbearbeitung
    • Abrechnungsphase
    • Auswertung und Controlling

MICE-Hilfsmittel

  • Lokalitäten
    • Kongresszentren
    • Messehallen
    • Veranstaltungshallen
    • Museen + historische Bauten mit Tagungsinfrastruktur
    • Tagungshotels (auch: Seminarhotels)
  • Zulieferer / Dienstleister
    • Cateringunternehmen
    • Dolmetscher
    • Messebau- / Standbau-Unternehmen
    • Security-Anbieter
    • Busunternehmen
    • Mietwagenunternehmen
    • usw.
  • Kongressorganisatoren („Professional Congress Organizers“ (PCO))

MICE-Kunden

  • Organisationen
    • Internationale oder nationale Organisationen
    • Messeveranstalter
    • Verbände
    • Staat / Ämter
  • Unternehmen
    • Banken
    • Versicherer
    • Pharmaindustrie
    • Unternehmensberater
    • etc.

Veranstaltungs-Volumina

  1. Großveranstaltungen (mehr als 1000 Teilnehmer (TN))
  2. Kongresse 200-1000 TN)
  3. Tagungen (100-200 TN)
  4. Symposien (31-100 TN
  5. Seminare und Kurse (bis 30 TN)

Eventmanagement-Besonderheiten im Allgemeinen

Gegenstand

  • (Selektions-)Recherchen (nicht über GDS- / Online Booking-Kanäle möglich)
    • Telefonanfragen
    • E-Mail-Anfragen
  • Verhandlungen mit Reiseleistungsträgern
    • Individuelle Aushandlung der Leistungen und Kosten
  • Abschluss der Verträge
    • Grundlagen
    • Vertragsgegenstand
      • Miete Kongress-Saal oder Kongressgebäude
      • Hotelzimmer
      • Linienflug-Gruppenbuchung
      • Cateringverträge
      • Securityvertrag
      • Personalstellungsvertrag
      • usw.

Haftung

  • Höheres Haftungsrisiko (im Verglich zur blossen Vermittlung von Reiseleistungen)
    • durch einzelne Verträge mit den Leistungserbringern
    • durch Übernahme der Organisationsverantwortung
    • mit Bezug auf ein exaktes Monitoring der Stornofristen
  • Haftungsrelativierung je nach Einfluss des Firmenkunden und dessen Mitwirkung
    • Kundenmitwirkung in den Verhandlungen
    • Kundenmitwirkung beim Vertragsabschluss

Literatur

  • WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 470 ff. / Rz 1504
  • KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 139

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