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Reiserecht

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Reisebestätigung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Pauschalreiseveranstalter hat dem Reisenden eine den Vertragsinhalt wiedergebende Reisebestätigung zukommen zu lassen:

Definition

  • Reisebestätigung   =   Dokument für den Konsumenten, welches die wichtigsten Informationen zum Veranstalter und zur vereinbarten (Pauschal-)Reise enthält

Grundlage

  • PRG 6

Rechtsnatur

  • Deklaratorische Bedeutung und keine Änderungswirkung auf Vertragsinhalt

Zeitpunkt

Gesetz

  • Keine gesetzliche Vorgabe, wann die Reisebestätigung vorliegen muss

Praxis

  • Unverzüglich im Anschluss an den Abschluss des Pauschalreisevertrag, damit der Konsument eventuelle Abweichungen vom Vertrag feststellen und reklamieren kann

Inhalt

Mindestinhalt (PRG 6 Abs. 1)

  • Veranstalter (Name und Adresse) + allfälliger Vermittler
  • Beginn und Ende der Reise (je Datum, Uhrzeit + Ort)
  • (akzeptierte) Sonderwünsche des Konsumenten
  • ggf. Mindestteilnehmerzahl + spätester Annullierungszeitpunkt
  • Preis der Pauschalreise, Zahlungszeitplan + Zahlungsmodalitäten
  • Beanstandungsfrist für die Geltendmachung der Nicht- oder Schlechterfüllung
  • allf. Versicherer (Name + Adresse)

Zusatzinhalt (PRG 6 Abs. 2)

  • Bestimmungsort
    • Bei mehreren Aufenthalten Dauer + Termine
  • Reiseroute
  • Transportmittel
    • Merkmale
    • Klasse
    • effektiv mit der Beförderung beauftragtes Luftfahrtunternehmen (Codesharing / Teilung des Linienflugs durch mehrere Luftfahrtunternehmen)
  • im Pauschalpreis inbegriffene Mahlzeiten + Anzahl
  • Unterbringung
    • Lage
    • Kategorie / Komfort
    • Hauptmerkmale der Unterbringung
    • Zulassung
    • touristische Einstufung gemäss den Vorschriften des Gaststaates
  • im Pauschpreis inbegriffene Besuche, Ausflüge + sonstige Leistungen
  • Voraussetzungen einer allfälligen Preiserhöhung nach PRG 7
  • allfällige (nicht im Pauschalpreis inbegriffene) Abgaben für bestimmte Leistungen
    • Landegebühren
    • Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen
    • Gebühren auf Flughäfen
    • Aufenthaltsgebühren

Unterlassung oder unrichtige Reisebestätigung

Gesetz (PRG)

  • Keine Vorgaben

Fehlen der Reisebestätigung

  • Vertragsverletzung, die den Konsumenten berechtigen kann zu:
    • Preisminderung
    • Schadenersatz

Unrichtige Reisebestätigung

  • Unvollständige Reisebestätigung
    • Es gilt der ganze vereinbarte Vertragsinhalt
    • Die fehlenden Abredepunkte werden nicht derogiert, weil der Reisebestätigung bloss deklaratorische (und nicht konstitutive) Wirkung zukommt
  • Unrichtige Reisebestätigung
    • Wegen der deklaratorischen (und nicht konstitutiven) Wirkung der Reisebestätigung sind abweichende Angaben irrelevant
    • Der Konsument hat natürlich die Obliegenheit, unrichtige Angaben zu monieren und eine korrekte Reisebestätigung zu verlangen
  • Weitergehende Reisebestätigung
    • Vertragsdaten, über die nicht gemäss PRG 4 Abs. 1 + 2 informiert wurde, gelten trotz Aufnahme in die Reisebestätigung nicht als Vertragsbestandteil
    • Trotz Aufnahme in die Reisebestätigung werden diese Daten nicht Vertragsgegenstand
    • Sind die zusätzlichen Angaben für den Veranstalter vorteilhaft, kann er sich nicht auf diese berufen

Unvollständige Informationen

  • Gegenstand
    • Fehlen konkreter Angaben zum Versicherer
    • Kein Hinweis (PRG 6 Abs. 1 lit. g i.V.m. PRG 5 lit. e) auf die Versicherungsmöglichkeiten
      • Reiserücktrittsversicherung
      • Rückführungskostenversicherung bei Krankheit oder Unfall
  • Folgen

Gestzestexte

Literatur

  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 2 zu PRG 6
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 53 f. + 62 f.

Weiterführende Informationen

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