LAWINFO

Reiserecht

QR Code

Reisefortsetzung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Grundsätzlich sollte die Reise fortgesetzt werden (können).

Der Veranstalter im Mängelfall die erforderlichen (Ersatz-)Massnahmen zu ergreifen, dass die Pauschalreise weiter durchgeführt werden kann. Bleibt der Veranstalter untätig, ist der Konsument zur Selbstabhilfe berechtigt und sich anschliessend den verbleibenden Minderwert der Reise in Geld ausgleichen zu lassen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.