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Reiserecht

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Gewährleistungsrechte

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteht ein Reisemangel, hat der Konsument folgende Möglichkeiten:

Fortsetzung der Reise

  • Option für den Konsumenten
    • Recht auf geeignete Massnahmen im Sinne von PRG 12 Abs. 2
    • Ersatzmassnahmen
    • Preisminderung
  • Detail-Informationen

Beendigung der Reise

  • Option für den Konsumenten bei erheblichem Mangel (qualifizierter Mangel)
    • Beendigung der Reise durch Kündigung des Pauschalreisevertrages gemäss PRG 13
  • Detail-Informationen

Haftung des Reiseveranstalters

  • Der Reiseveranstalter haftet für
    • eigenes Fehlverhalten
    • Fehlverhalten seines Personals
    • Fehlverhalten seines Leistungsträgers und dessen Personal
  • Die Haftung besteht infolge der Risikoübernahme durch den Veranstalter
    • unabhängig vom Verschulden
    • d.h. auch bei Ereignissen, die von keinem der Parteien beherrschen kann
  • Veranstalterexkulpation?
    • Die Haftungsentlastungsgründe gelten im Rahmen von PRG 13 nicht:
      • Unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse Dritter (PRG 15 Abs. 1 lit. b)
      • Höhere Gewalt und nicht vorhersehbare Ereignisse (PRG 15 Abs. 1 lit. c)
  • Konsumentenverschulden
    • Keine Veranstalterhaftung wenn der Konsument den Reisemangel zu vertreten hat

Gesetzestexte

Weiterführende Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 347 ff.
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 3 zu PRG 13
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 122 f.

Weiterführende Informationen

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