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Reiserecht

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Beanstandung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Beanstandungsobliegenheit und Reklamation ist zu bemerken:

Keine Beanstandungsobliegenheit des Konsumenten

Grundlage

  • Im Rahmen von PRG 14 trifft den Konsumenten keine Beanstandungsobliegenheit, ganz anders als während der Reise (vgl. PRG 12 Abs. 2 und PRG 12, gestützt auf PRG 12 Abs. 1)

Fehlen der Rüge in der Regel ohne Folgen

  • Grundsatz
    • Das Fehlen einer Beanstandungsrüge führt nicht zur Verwirkung der Schadenersatzansprüche
  • Ausnahme
    • Das Unterlassen der Beanstandung kann adäquat kausal für die Entstehung oder gar Verschlimmerung des Schadens beigetragen haben
      • ggf. Relevanz als Verletzung der Schadensminderungspflicht
      • ggf. Recht des Veranstalters, die Herabsetzung des Schadenersatzbetrages zu verlangen (vgl. PRG 15 Abs. 1 lit. a i.V.m. OR 99 Abs. 3 und OR 44 Abs. 1)

Reklamationsfrist?

  • Besteht keine Beanstandungsobliegenheit des Konsumenten (siehe oben), ist auch keine Reklamationsfrist zu wahren, vorbehältlich der Beanstandung zur Vermeidung des Vorwurfs verletzter Schadensminderungspflicht (ebenfalls siehe oben)

Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 369
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 148

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