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Reiserecht

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Online Travel Agency (OTA)

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Online Travel Agency (OTA) kann folgendes ausgeführt werden:

Definition

  • OTA (Online Travel Agencies) sind Online-Reisebüros, die an Touristen vermitteln:
    • Reisepackages von Reiseveranstaltern
    • Hotelzimmer
    • Flugtickets
      • Traditionelle Airline
      • Billigfluggesellschaft
    • Zugbillette
    • Bustickets
    • Autos
    • Events

Entschädigung

  • Kommission vom Leistungserbringer
  • Höhe der Kommission
    • Kommission zG Vermittler bei der Online-Buchung
      • ca. 12 % und 15 %
    • Kommission zG Vermittler bei einer Buchung aus prioritärer Auflistung (zuoberst)
      • bis zu 33 %

Anwendungsbeispiele

Bemerkungen / Hinweise

  • Preisbindung (auch: Preisparitätsklausel bzw. Bestpreisklausel)
    • Definition
      • Preisparitätsklausel   =   Klausel, die die Hotels verpflichten, auf ihrer eigenen Website den auf den Buchungsplattformen aufgeführten Zimmerpreis nicht zu unterbieten
    • Widerstand der Hotellerie
      • Die Hoteliers beschwerten sich bei der Wettbewerbskommission WEKO über die dominierende Stellung von Booking.com
    • Tendenzen
      • Untersuchung der Wettbewerbskommission WEKO (KG 27)
      • Politischer Vorstoss
  • Kombination von OTA und ROPO
    • OTA’s sind auch Ableger etablierter Reiseveranstalter, die möglicherweise gleichzeitig ROPO sind

Vorbehalt / Disclaimer

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