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Reiserecht

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Mietauto

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für das Handling des Verhältnisses mit dem Autovermieter, d.h. Reservation, Fz-Entgegennahme, Fz-Gebrauch und die Fz-Abgabe, sei statt einer Content-Wiederholung verwiesen auf:

Bei vielen Reisen, v.a. Reisen in ferne Länder, wo die Anreise per Flugzeug erfolgt, bildet die Buchung eines Mietautos, die Auto-Entgegennahme und die Auto-Rückgabe eines der Reiseprobleme. Da sich diese Konflikte meistens in einer Stress- und Zeitnot-Situation einstellen (inmitten der Hinreise zum Endziel oder inmitten der Rückreise) werden diese Vorkommnisse als besonders ärgerlich empfunden.

Da die Probleme vielschichtig sind (Zurverfügungstellung der nicht reservierten Fahrzeugmarke oder nicht des georderten Typs, Formalitäten, Verleitung von Zusatzangeboten, unfreundliche Empfangsdame, defektes bzw. nicht ganz betriebsbereites Fahrzeug usw.) lässt sich nur ein Rat geben. Bleiben Sie nett, aber beharrlich. Die Erfahrung zeigt, dass die Autovermieter meistens eine kundenorientierte Lösung finden.

Literatur

  • GRUNDLEHNER WERNER, Ärger mit dem Mietauto – Wenn lange nach der Rückgabe noch Rechnungen ins Haus flattern, in: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), vom 03.09.2018, S. 27

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