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Reiserecht

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Checkliste „Haftung des Veranstalters“

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Checkliste „Haftung des Veranstalters“

Allgemeines

Der Veranstalter

  • ist verantwortlich für:
    • sämtliche Leistungen der Pauschalreise
    • den vereinbarten Reiseablauf
    • das Verhalten der Leistungsträger
  • haftet für:
    • Mängel (vgl. PRG 13)
    • Schäden (vgl. PRG 14 ff.)
    • entgangene Ferienfreude (umstritten)

Baulärm

Haftung des Veranstalters für Baulärm auf Nachbargrundstück und fehlende Umbuchungsmöglichkeit:

  • Reisemangel
  • Haftung ohne Verschulden des Veranstalters und / oder Leistungsträger
  • Keine Exkulpationsmöglichkeit des Veranstalters
  • Reisepreisminderung (gilt nicht als Schadenersatz, entgegen des Wortlauts von PRG 13 Abs. 1 lit. b)

Autounfall

Haftung des Veranstalters für Autounfall auf eine Offroad-Reise, mit Repatriierungsfolge und Arbeitsunfähigkeit:

  • Haftung gemäss PRG 14 ff.
  • Veranstalterhaftung auch für Leistungsträger (Experience-Veranstalter)
  • Unbegrenzte Veranstalterhaftung
  • Exkulpationsgründe gemäss PRG 15
  • Vertragliche Haftungsbegrenzung?
    • Zulässigkeit für andere als Personenschäden
    • Deckelung: doppelter Reisepreis

Interessengegensatz: Krisen-resistente Reisende vs. Veranstalterhaftung

  • Gefahren-resistente Reisende wollen in Krisengebiete (Naturgefahren, Terror usw.) reisen, auf Haftung des Veranstalters
  • Informationspflichten des Veranstalters
  • Viele Internetquellen
    • Zuverlässigkeit?
    • EDA-Hinweise?
    • Informationsvorsprung des Reisenden?

Vorbehalt / Disclaimer

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